Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen, können Sie eine Förderung für Ihren Lebensunterhalt und die eigene Kranken- und Sozialversicherung beantragen. Hierzu benötigen Sie ein plausibles Unternehmenskonzept, eine Finanzplanung und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, wie z.B. future steps – Unternehmensberatung.

Gründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I können bei ihrer Agentur für Arbeit den sogenannten Gründungszuschuss beantragen, sofern sie nicht mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld haben. Die Arbeitsagenturen versuchen oft, Anträge von Gründungswilligen abzulehnen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen.

Gründer mit Anspruch auf Arbeitlosengeld II („Harz IV“) können bei ihren Jobcentern das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Sie erhalten dann neben den bisherigen Leistungen zusätzliche Unterstützung, in seltenen Fällen sogar Darlehen und Zuschüsse.

Gründungszuschuss

Förderung für Gründer mit Arbeitslosengeld I

Gründungszuschuss

Wenn Sie einen Restanspruch auf mindestens 150 Tage ALG I, eine qualifizierte Vorhabensbeschreibung (ausführliches Konzept oder Businessplan), eine Finanzplanung und die fachkundige Stellungnahme eines qualifizierten Beraters haben, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Seit Ende 2011 besteht allerdings kein Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, die Genehmigung liegt im Ermessen der Bearbeiter.
Um einen Antrag bewilligt zu bekommen, ist eine solide Vorbereitung extrem wichtig. Wichtig ist, dass Ihre Zahlen erkennen lassen, dass die Gründung nur mit Gründungszuschuss möglich ist, Sie aber schon nach sechs Monaten wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können. Nach spätestens 15 Monaten müssen Ihre Gewinne Ihren kompletten Lebensunterhalt ebenso wie die eigene Krankenversicherung erwirtschaften.

Informieren Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit über die aktuellen Voraussetzungen. Als Gründungszuschuss erhalten Sie für die ersten sechs Monate ab Gründung weiter Ihr ALG I und 300 € für die Kranken- und Sozialversicherung, danach optional noch einmal 300 € über neun Monate.

Einstiegsgeld

Förderung für Gründer mit Bürgergeld (vormals ALG II)

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessenleistung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (mit Bezug von Bürgergeld) und soll einen sanften Übergang in die wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen.

Für das Enstiegsgeld benötigen Sie einen detaillierten Businessplan, um dem Jobcenter glaubhaft zu machen, dass Ihr Vorhaben erfolgversprechend ist. Besonderes Augenmerk legt das Jobcenter auf die Kapitel Marketing/Vertrieb und Finanzplanung.

Ihr Businessplan muss erwarten lassen, dass Sie in einem angemessenen Zeitraum (meist 9 – 24 Monate) keine Unterstützung des Jobcenters mehr benötigen.

Nähere Informationen finden Sie bei der Arbeitsagentur.

Wir bieten unsere fachkundigen Stellungnahmen nicht zu Pauschalpreisen an, da die zur Begutachtung eingereichten Unterlagen sehr unterschiedlich sind. Wenn Sie ein erfolgversprechendes Konzept haben und bereit sind, in einen Beratungsprozess einzusteigen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Telefon 030 – 78 71 85 01
kontakt@future-steps.de