BAFA: Zuschuss zur Unternehmensberatung

Unternehmen und Freiberufler können sich durch das Beratungsförderprogramm des BAFA die Kosten für eine Unternehmensberatung bezuschussen lassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bewilligung und Auszahlung zuständig. Gemäß der neu aktualisierten Förderrichtlinie vom 14.12.2022, die vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 gilt, werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Es können zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb dieser Richtliniendauer gefördert werden.

BAFA Beratungsförderung statt KfW-Gründercoaching

Dieses Förderprogramm ersetzt die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“.

Die Beratung darf nur durch zugelassene und gelistete Berater erfolgen. Für die future steps – Unternehmensberatung ist Thomas Achim Werner unter der Beraternummer 135162 gelistet.

Was wird gefördert?

  • Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Weitere Informationen, welche Beratungsarten und -themen genau gefördert werden, erhalten Sie hier: BAFA_Beratungsarten_Beratungsthemen
  • Allgemeine Infos für KMU gibt die Broschüre des BAFA

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die

  • rechtlich selbständig sind,
  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben,
  • weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € haben.

Die bis Ende 2022 geltende Unterscheidung von jungen Unternehmen (weniger als 2 Jahre alt) und Bestandsunternehmen fällt in der neuen Richtline weitgehend weg, allerdings müssen sich Unternehmen, die jünger als ein Jahr sind, im Verlauf der Beratung obligatorisch bei einer Erstberatungsstelle beraten lassen.

Die spezielle Förderung für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (vormals mit 90%) wurde ebenfalls aufgehoben.

Wer wird nicht gefördert?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind u.a. Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare oder Insolvenzverwalter und gemeinnützige Unternehmen.

Für die Bestimmung, wie alt das Unternehmen ist, wird die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregisterauszug herangezogen. Freiberufler müssen den Zeitpunkt der Anmeldung beim Finanzamt vorweisen.

Die Leitlinie des BAFA für Antragsberechtigte KMU können Sie sich hier downloaden: BAFA_Antragsberechtigte_KMU

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Gefördert wird ein Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

  • Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (ausgenommen Regionen Lüneburg und Trier) beträgt 50%, maximal 1750 €.
  • Der Höchstzuschuss in den neuen Bundesländern (ohne Land Berlin und Region Leipzig, mit den Regionen Lüneburg und Trier) beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro

Beispiel: Ein Berliner Gründer muss bei einer Beratungsleistung von 3.500 € die Hälfte, also 1.750 € selbst zahlen. Ein mittelständisches Unternehmen in Potsdam zahlt bei einem Gesamberatungshonorar von 3.500 € einen Betrag von 700 €, der Rest wird rückwirkend vom BAFA übernommen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit uns und lassen Sie sich zu den Formalien der Antragstellung und den gültigen Richtlinien beraten.

Wichtig vorab zu wissen: Sie erhalten vom BAFA keine Garantie, dass die Förderung bewilligt wird. Eine sog. „Leitstelle“ (siehe unten) prüft lediglich die Anträge vor und leitet sie mit einer Empfehlung an das BAFA weiter. Und Sie müssen mit der Bezahlung in Vorleistung gehen, der Zuschuss wird erst nach Beratungsende ausgezahlt.

Im Folgenden eine Hilfestellung für die Antragstellung:

  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Klicken Sie hierzu bitte auf diesen LINK
  • Als Leitstelle empfehlen wir die DIHK Service GmbH in Berlin. Eine Übersicht über die zuständigen Leitstellen und Regionalpartner finden Sie hier.
  • Für Jungunternehmer im ersten Jahr nach der Gründung ist ein persönliches Erstgespräch mit einer Leitstelle obligatorisch. Das Erstgespräch kann bis drei Monate vor Antragstellung und muss spätestens innerhalb der Beratungszeit durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Die BAFA-ID von Thomas Achim Werner, future steps – Unternehmensberatung lautet: 135162. Ihr durchführender Berater für die future steps – Unternehmensberatung ist Thomas Achim Werner.

Wirtschaftsklassifikation:

  • Wählen Sie Ihre Wirtschaftsklassifikation aus der Datei des Statistischen Bundesamtes aus, am einfachsten geht das mit der Suche im pdf-Dokument.
  • Ergänzen Sie die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, Ihren Umsatz und ggf. die Bilanzsumme.
  • Speichern Sie die pdf-Datei des Antragsformulars.
  • Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie ein Informationsschreiben und können uns als Berater beauftragen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

  • Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss die Beratung beendet sein und der Leitstelle müssen online die vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen vorliegen.
  • Zur Anmeldung benötigen Sie die Vorgangsnummer. Diese finden Sie auf dem Bewilligungsschreiben des BAFA rechts oben unter „Mein Zeichen“. Sie geben nur die sieben Zahlen ein, nicht aber die Abkürzung „UBF“. Als Passwort für den Login dient die Postleitzahl, mit der Sie die Förderung beantragt haben.
  • Für die Beantragung des Zuschusses müssen Sie die Zahlung der Gesamtrechnung inkl. Mehrwertsteuer nachweisen. Dies erfolgt über einen Kontoauszug, aus dem die Zahlung hervorgeht.

Abgabe Verwendungsnachweis:

  • Das Verwendungsnachweisformular muss eigenhändig unterschrieben und über die Online-Plattform bereitgestellt werden: https://fms.bafa.de/BafaFrame/login. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr Verwendungsnachweis frist- und formgerecht gestellt.
  • Dem Antrag sind der Beratungsbericht (diesen erstellen wir mit Ihnen gemeinsam) beizulegen, außerdem die Beraterrechnung, der Kontoauszug des Antragstellenden sowie die ausgefüllte und unterschriebene „EU-KMU- und De-minimis-Erklärung“: https://fms.bafa.de/BafaFrame/upload
  • Seit Anfang 2023 muss auch zusätzlich sowohl von Berater als auch vom Beratenen der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF unterschrieben werden. In ihm geht es unter anderem um geschlechtergerechtigkeit und umweltbewusstes Verhalten.
  • Die Leitstelle prüft die Anträge und leitet sie mit einer Empfehlung an das BAFA weiter. Das BAFA prüft den Antrag abschließend, bewilligt bei Vorliegen aller Richtlinienvoraussetzungen den Zuschuss und veranlasst die Auszahlung. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Telefon 030 – 78 71 85 01
kontakt@future-steps.de