Fremdkapital in Form von Krediten

Wenn Banken oder private Kreditgeber Mittel an Unternehmen vergeben, die planmäßig verzinst und zurückgezahlt werden müssen, spricht man von „Fremdkapital“. Mittel- und langfristige Kredite bezeichnet man auch als Darlehen. Die Regelungen werden in Kreditverträgen dokumentiert.

Wofür sind Darlehen geeignet?

Darlehen eignen sich für reifere Vorhaben und bestehende Unternehmungen, die ein vergleichsweise geringes Risiko bergen. Gründungen sind durch Darlehen nur im Rahmen von Förderprogrammen mit Bürgschaften bzw. Haftungsfreistellung finanzierbar.

Anforderungen

  • detaillierte Planungsunterlagen (Finanzplanung, Businessplan)
  • Bilanzen und aktuelle Zahlen, soweit vorhanden
  • Sicherheiten sind aus dem Unternehmen bzw. von den Geschäftsführern zu erbringen, ersatzweise sind auch öffentliche Bürgschaften möglich (z.B. über die Bürgschaftsbanken der Länder)
  • bei öffentlicher Förderung sind sog. Verwendungsnachweise zu erbringen

Vorteile

  • bei Gewinnen haben die Geldgeber kein Anrecht auf den Gewinn
  • bei Unternehmensverkäufen haben die Geldgeber kein Anrecht auf den Veräußerungserlös
  • insbesondere Darlehen über Förderbanken haben sehr niedrige Zinsen

Nachteile

  • Zinsen sind auch in Zeiten von Verlusten zu zahlen
  • die Tilgungsraten können die Liquidität stark belasten
  • Banken und Förderinstitute verlangen immer eine persönliche Haftung der Inhaber bzw. Bürgschaften der geschäftsführenden Gesellschafter

Wer sind typische Darlehensgeber?

  1. Banken und Sparkassen
  2. KfW-Mittelstandsbank
  3. Förderbanken der Bundesländer (z.B. IBB, ILB)
  4. Mikrofinanzinstitute
  5. Crowdlending-Plattformen
  6. Lieferanten bzw. strategische Partner
  7. „FFF“ – Friends, Family, Fools

Im Folgenden ein paar beispielhafte Darlehensgeber:

KfW-Startgeld (Beantragung über Banken und Sparkassen)
IBB-Mikrokredit
ProFIT (Beantragung fast immer über Banken oder Sparkassen)