BAFA Corona Soforthilfe

Die Soforthilfe wurde am 26.05.2020 eingestellt.
Eine Beratung mit 100% Förderung ist nicht mehr beantragbar.

War Ihr Betrieb von der Corona-Krise betroffen?

Das BAFA bot seit 03.04.2020 bis offiziell am 26.05.2020 ein Programm für Soforthilfe, um Unternehmen und Freiberuflern bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Die letzten uns bekannten Inaussichtstellungen wurden vor dem 16.04.2020 erstellt.


Der folgende Text beschreibt die Inhalte dieses ab dem 26.05.2020 eingestellten Förderprogrammes:

Kosten der Beratung durch qualifizierte Unternehmensberater werden zu 100% übernommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Der Betrieb leidet unter den Auswirkungen des Coronavirus
  2. Der Antragsteller ist Freiberufler oder ein KMU mit Sitz in Deutschland
    (max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz, max. 43 Mio. € Bilanzsumme)

Welche Beratungsthemen werden gefördert?

  1. Entwicklung von Strategien zur Bewältigung der Krise
  2. Soforthilfe-Maßnahmen zur Liquiditätssicherung wie z.B:
    • Kurzarbeit beantragen
    • Steuerstundungen
    • Stundungen der Sozialversicherungbeiträge
    • Verhandlungen mit Vermietern und Lieferanten
    • Beantragung von Darlehen und Zuschüssen
  3. Liquiditäts- und Finanzplanungen
  4. Beantragung von Landes- und Bundeshilfen
  5. Vorbereitung und Beantragung von KfW-Darlehen und anderen Krediten über die Hausbanken
  6. Sämtliche weitere Maßnahmen zur Krisenbewältigung
  7. Gestaltung von Schritten der Revitalisierung nach dem Shut Down
  8. Strategien zum Wachstum nach der Krise

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Soforthilfe-Zuschusses beträgt bei Beratungskosten bis 4.000 € netto 100%. Das Unternehmen zahlt nur die Mehrwertsteuer. Das Beratungshonorar muss NICHT vorfinanziert werden und wird vom BAFA direkt an den Berater gezahlt. Das entlastet die Liquidität deutlich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

  1. Die Soforthilfe-Anträge können bis 31.12.2020 – ohne Vorgespräche – online beantragt werden auf der Antragsplattform des BAFA. Klicken Sie hier.
  2. Ab einem Unternehmensalter von 2 Jahren muss „Bestandsunternehmen“, bei jüngeren Unternehmen „Jungunternehmen“ ausgewählt werden.
  3. Als Leitstelle empfehlen wir die DIHK Service GmbH in Berlin. Eine Übersicht über die zuständigen Leitstellen und Regionalpartner finden Sie hier.
  4. Die BAFA-ID von Thomas Achim Werner, future steps – Unternehmensberatung lautet: 135162. Ihr durchführender Berater ist Thomas Achim Werner.
  5. Wählen Sie Ihre Wirtschaftsklassifikation aus der Datei des Statistischen Bundesamtes aus, am einfachsten geht das mit der Suche im pdf-Dokument.
  6. Ergänzen Sie die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, Ihren Umsatz und ggf. die Bilanzsumme.
  7. Nach dem vollständigen Ausfüllen und Ankreuzen gelangen Sie mit „Weiter“ auf eine zweite Seite.
  8. Erstellen Sie ein kurzes Textdokument mit einer Beschreibung, wie und warum Sie von der Corona-Krise betroffen sind.
  9. Laden Sie dieses Textdokument als „Corona betroffen“ hoch, danach können Sie die Angaben noch einmal prüfen und dann absenden.
  10. Speichern Sie die pdf-Datei des Antragsformulars.
  11. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie ein Informationsschreiben und können uns als Berater beauftragen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

  • Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Berater einen umfangreichen Beratungsbericht bereitstellen.
  • Das Unternehmen zahlt nur die Mehrwertsteuer.
  • Die Abrechnung erfolgt online wie bei den anderen BAFA-Programmen ausführlich beschrieben.
  • Das BAFA zahlt das Beratungshonorar direkt an den Berater. Sie brauchen weder die Rechnung zahlen noch selbst auf den Zuschuss warten
  • Wir unterstützen gerne bei der Abrechnung, wenn die Beratung abgeschlossen ist.

Diese Darstellung bildet nicht die gesamte Richtlinie ab und ist nicht rechtsverbindlich. Da täglich Änderungen möglich sind, finden die die aktuellsten Richtlinien, Links und Formulare auf den Seiten des BAFA.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und helfen bei Fragen weiter:

Telefon 030 – 78 71 85 01
kontakt@future-steps.de

Wer wurde gefördert?

  • KMU
  • Freiberufler

Was wurde gefördert?

  • Beratung zur Bewältigung der Corona-Krise
  • Beratung zur Stabilisierung danach

Wie wurde gefördert?

  • Zuschuss 100%, bis 4.000 €
  • Unternehmer trägt nur die Umsatzsteuer