StartGeld bis 125.000 €

Das sogenannte StartGeld der KfW, auch ERP-Gründerkredit – StartGeld genannt, fördert junge Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind. Wer ein Unternehmen in Deutschland aufbaut, wird mit einer günstigen Finanzierung bis 125.000 Euro unterstützt. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel sowie der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils.

Das Wichtigste in Kürze:

  • ab 4,24% effektiver Jahreszins (Stand: 29.12.2022), den aktuellen Zinssatz bitte immer auf der KfW-Konditionenübersicht überprüfen
  • Finanzierung nahezu aller Vorhaben in vollem Umfang
  • kein Eigenkapitalanteil notwendig
  • leichter Zugang zum Kredit durch 80% Haftungsfreistellung Ihrer Bank
  • auch für Selbständige im vorläufigen Nebenerwerb

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer, auch Freiberufler
  • Unternehmensnachfolger
  • Junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren mit dem Ziel der Existenzfestigung
  • Kleine Unternehmen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg ist zu erwarten.
  • Der Gründer ist fachlich oder kaufmännisch für das Vorhaben qualifiziert.
  • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, also im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • Erforderlich ist mindestens ein Gesellschaftsanteil von 10 Prozent.
  • Das Unternehmen muss im Sinne der EU-Definition „klein“ sein, das heißt weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 10 Mio. Euro umsetzen.

Finanzierungspartner sind in der Regel lokale Banken und Sparkassen. Wir stellen gerne einen qualifizierten Kontakt her.

Telefon 030 – 78 71 85 01
kontakt@future-steps.de